Kanzleiphilosophie
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten,
die Ruhe zu bewahren;
und
wenn du im Unrecht bist,
kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren."
Mahatma Ghandi
02.10.1869 - 30.01.1948
indischer Freiheitskämpfer
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"Tipps zum Personenschadenrecht"
Vortrag Anwältinnenkonferenz
18.10.2024 in Hamburg
Ein Fahrzeug gerät auf der Straße –unverschuldet oder auch nicht – in einen Verkehrsunfall.
Im Straßenverkehr sind Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger und Kinder besonders gefährdet.
Verkehrsunfalle ereignen sich jeden Tag:
Folgen:
- Sachschaden
- leichte oder schwerere Verletzungen
- Krankenhausaufenthalt
- Invalidität
- Schwerbehinderung
- Arbeitsunfähigkeit
- Verdienstausfallschaden
- Erwerbsunfähigkeit
- Haushaltsführungsschaden
- .............
Keiner der Beteiligten sieht die Schuld bei sich. Schon beginnt der Streit mit dem Versicherer.
Nicht selten endet die Auseinandersetzung nach langem Hin und Her vor Gericht.
Auch bei einer unstreitigen Haftungslage kann ein Streit mit der Versicherung über die Begründetheit und die Höhe der geltend gemachten Schadenersatzansprüche entstehen.
Die Situation kommt Ihnen bekannt vor?
Dann sollten Sie in einer solchen Lage sich von einem/einer fachlich kompetenten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vertreten lassen.
Doch wer kennt sich damit aus?
Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung im Bereich des Verkehrszivilrechts, insbesondere bei größeren und großen Personenschäden, verfüge ich über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Unfallmedizin und bin daher die richtige Ansprechpartnerin für Sie und Ihre rechtlichen Interessen. Durch meine Tätigkeit im Großschadenbereich eines führenden Versicherungsunternehmens habe ich eine besondere Kompetenz erworben, die Sie als Geschädigter nutzen sollten.
Bedenken Sie:
Versicherungsgesellschaften leisten sich auch gute Anwälte!
Im Schadenfall bietet der Versicherer dem Geschädigten gerne unbürokratische Hilfe an: Der Versicherer sorgt durch sein sogenanntes "Schadenmanagement", dass Ihr beschädigtes Fahrzeug abgeholt, eine Schadenkalkulation erstellt und Ihnen nach der Reparatur Ihr Fahrzeug wiedergebracht wird und organisiert Ihnen für die Ausfallzeit sogar bei Bedarf einen Mietwagen.
Doch Achtung!
Das Interesse des Versicherers besteht oft allein darin, die Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten. Durch die Einschaltung eines kompetenten Rechtsanwalts, dessen Kosten im Haftungsfall als Teil des Schadenersatzanspruch des Geschädigten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu übernehmen sind, gehen Ihnen keine berechtigten Schadenersatzansprüche verloren.
Selbstverständlich haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens auszuwählen.
Sie haben das Recht auf eine freie Anwaltswahl !
Es ist mir ein besonderes Anliegen, die mir erteilten Mandate schnell und effizient zum Erfolg zu bringen. Eine ausführliche Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens ist für mich ebenso selbstverständlich wie die Aufklärung über das damit verbundene Kostenrisiko.
Meine Anwaltstätigkeit verstehe ich als Dienstleistung, mit dem Ziel, meine Mandanten umfassend zufrieden zu stellen.
Mein Fachwissen halte ich durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen auf dem neuesten Stand. Aufgrund meiner nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen gestattet mir die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg die Bezeichnung
F A C H A N W Ä L T I N FÜR V E R K E H R S R E C H T
F A C H A N W Ä L T I N FÜR V E R S I C H E R U N G S R E C H T
zu führen.
Ferner bin vom ADAC zur Vertragsanwältin ernannt worden und berate in dieser Eigenschaft als unabhängige, weisungsfreie und selbständige Rechtsanwältin die Mitglieder des ADAC in rechtlichen Fragen.
Ich bin vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands und daher für Sie gerne auch überregional tätig.
Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen telefonischen Beratungstermin oder einen persönlichen Besprechungstermin in meinen Kanzleiräumen. Sollten Sie infolge Ihrer Unfallverletzungen oder aus anderen Gründen verhindert sein, einen persönlichen Besprechungstermin in meinen Kanzleiräumen wahrzunehmen, vereinbare ich mit Ihnen gerne auch einen Haustermin an Ihrem Wohnsitz. Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes bin ich sebstverständlich auch gerne bereit, Sie dort aufzusuchen.
Ich freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!
Und sollte ich Sie einmal nicht vertreten können, z. B. in anderen Rechtsgebieten, die meinem Leistungsprofil oder meinem Tätigkeitsbereich nicht entsprechen, wenden Sie sich auch in diesem Fall vertrauensvoll an mich. Ich empfehle Ihnen selbstverständlich gern einen kompetenten Rechtsanwaltskollegen oder eine Rechtsanwaltskollegin.