Tätigkeitsschwerpunkte
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht
und ADAC-Vertragsanwältin bin ich schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten für Sie tätig:
Verkehrszivilrecht
Dieser Bereich des Verkehrsrechts umfasst das Haftungsrecht und das Vertragsrecht.
Hier geht es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem Verkehrsunfall:
Schmerzensgeld, Fahrzeugschaden, Verdienstausfall-, Haushaltsführungs-schaden, Heilbehandlungskosten,
sowie um
Fragen beim Neu- und Gebraucht-wagenkauf, Finanzierungs- und Leasingverträge.
oder
Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkauf.
Verkehrsstrafrecht
Hier geht es um Straftaten im Straßenverkehr wie fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, Verkehrsunfallflucht,
Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei diesen Straftaten droht neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die frühstmögliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes schafft die Voraussetzungen für eine bestmögliche Verteidigung.
Ordnungswidrig-keitenrecht
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die mit einer
Geldbuße geahndet werden.
Im Verkehrsrecht geht es um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, wie Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße,
Vorfahrtsverletzungen, Fahrfehler beim Abbiegen,
Wenden und Rückwärtsfahren
mit und ohne Verkehrsunfall,
Fahrverbot.
Versicherungsrecht
Das Privatversicherungsrecht befasst sich mit den Rechts-beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf Grundlage der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrags-
gesetzes (VVG).
Zum Privatversicherungsrecht gehören u.a. folgende Sparten:
Hausrat-, Feuer-, Wohngebäude-,
Versichung, Kfz-Versicherungen,
Haftpflicht-/Rechtsschutz-Vers.,
Unfall-, BU und private Kranken-versicherung, Maklerhaftung, das Recht der Versicherungsaufsicht.
Dies erfordert Spezialisten!
Aktuell ergeben sich wegen der Corona-Krise viele versicherungsrechtliche Fragen im Rahmen der Betriebsversicherungen:
Leistet der Versicherer bei Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? Haftet der Staat?
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist das Recht der öffentlichen Leistungsverwaltung und soll der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit sozialer Sicherheit dienen.
Im Verkehrsrecht wird das Sozialrecht tangiert, wenn es um die Abwicklung von Personenschäden geht.
Insbesondere bei schwereren Verletzungen sind Leistungen aus der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung oder Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse, Berufsgenossenschaft) zu berücksichtigen sowie Fragen des Schwerbehindertenrechts betroffen.
Dies betrifft bei Personenschäden insbesondere den Anspruch auf Verletztengeld, Verletztenrente oder Erwerbsminderungsrente sowie die Anerkennung einer Schwerbehinderung sowie die Feststellung über den Grad der Behinderung (GdB).
Hier ist medizinisches
Know-how gefragt!
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten (kollektives Arbeitsrecht).
In meinem Interessenschwerpunkt befasse ich mich mit dem Individualarbeitsrecht.
Hier vertrete ich die Interessen von Arbeitnehmern und die Interessen kleinerer und mittelständischer Arbeitgeber gleichermaßen.
Aktuell ergeben sich wegen der Corona-Krise viele arbeitsrechtliche Fragen – und zwar für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.